In einem Artikel bewertet der GDV die jüngsten Bemühungen der EU, die Transparenz im Bereich von ESG zu erhöhen. Der GDV hebt hervor, dass die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Regulierungsstandards für ESG-Ratings ein wichtiger Schritt sind, um die Methoden der Ratingerstellung transparenter zu gestalten und Investoren eine solide Entscheidungsgrundlage zu bieten. Der Verband kritisiert jedoch, dass die EU-Kommission plant, reine ESG-Datenpakete vorerst von der Regulierung auszunehmen, was aus Sicht des GDV eine zentrale Lücke darstellt, da diese Daten für die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken und die Vermeidung von Greenwashing unerlässlich sind.
Weiterhin wird im Artikel die SFDR thematisiert, die seit März 2021 die Nachhaltigkeitsauskünfte der Finanzakteure regelt und nun von der EU-Kommission evaluiert wird. Diese Evaluation soll klären, ob die Regelungen ihre Ziele erreichen und wie die Kosten für die Erfüllung der Pflichten optimiert werden können. Der GDV plant, sich an der bis zum 15. Dezember laufenden Konsultation zu beteiligen und seine Einschätzungen einzubringen, insbesondere im Hinblick auf die Gestaltung der firmen- und produktbezogenen Transparenzvorgaben und deren Zusammenspiel mit anderen Nachhaltigkeitsvorgaben.
Abschließend wird im Artikel auf die Arbeiten der ESAs verwiesen, die auf Unklarheiten in den Regeln hingewiesen haben, die das Potenzial für Greenwashing bergen, insbesondere in Verbindung mit der Taxonomieverordnung und der Vermittlerrichtlinie. Der GDV sieht in einem Kategoriensystem für nachhaltige Finanzprodukte einen möglichen Lösungsansatz, zu dem die EU-Konsultation ebenfalls Stellungnahmen einfordert. Konkrete Reformvorschläge sind in der Konsultation jedoch noch nicht enthalten.