Vertrieb von AIF
Die BaFin veröffentlicht ein aktualisiertes Merkblatt zum Vertrieb gemäß § 329 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).
Das Merkblatt „stellt die Grundzüge des Anzeigeverfahrens gemäß § 329 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) dar und erläutert die Voraussetzungen für den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an von einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft verwalteten inländischen Spezial-Feeder-AIF oder EU-Feeder-AIF, deren jeweiliger Master-AIF kein EU-AIF oder inländischer AIF ist, der von einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet wird, oder ausländischen AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger in der BRD“.
Das aktuelle Update enthält, neben redaktionellen Anpassungen, die folgende Aktualisierung des Kapitels II. Allgemeines zum Anzeigeverfahren, Abschnitts 2. Anzeigeneinreichung/Unterlagen/Gebühren (Seiten 3-5):
Die Anzeige kann ab 01.04.2023 ausschließlich elektronisch per verschlüsselter E-Mail bzw. per Download oder über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Portal) der BaFin eingereicht werden (§ 7b Abs. 1 und 2 KAGB).
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Anzeigen nach § 329 KAGB können über das MVP-Portal eingereicht werden. Dies setzt eine Registrierung voraus. Unter folgendem Link sind weitere Infor-mationen verfügbar: https://portal.mvp.bafin.de/MvpPortalWeb/app/login.html Anzeigen können aber auch weiterhin über verschlüsselte E-Mail an die BaFin übermittelt werden. Eine papierhafte Einreichung von Anzeigen oder sonstigen Dokumenten ist ab dem 01.04.2023 nicht mehr zulässig.
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Hinweise für Anzeigen per E-Mail bzw. Download:
a) Die Anzeige per E-Mail muss verschlüsselt sein. Die bei der BaFin eingesetzte EMailverschlüsselung (SEPPmail) stellt die Aufgabe der Ver- und Entschlüsselung von EMails durch die Verwendung von Zertifikaten sicher. Alle öffentlichen Schlüssel der BaFin können über ein Verzeichnis auf der Internetseite https://secmail.bafin.de/web.app aufgerufen werden. Alternativ kann auch eine E-Mail mit dem Schlüsselwort #getcertificate an eine Adresse der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. des zuständigen Sachbearbeiters bei der BaFin gesendet und dessen Zertifikat somit angefordert werden.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Dokument.