Der GDV und VÖB haben sich auf einen gemeinsamen ESG-Fragebogen verständigt. Dieser konzentriert sich auf die Kernthemen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung/Governance und beginnt mit grundsätzlichen Fragen zur Nachhaltigkeitsausrichtung des Unternehmens.
Ziele des ESG-Fragebogens:
– Die Initiative soll den Versicherern und öffentlichen Banken helfen, ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und den rechtlichen sowie regulatorischen Anforderungen im Bereich der Unternehmensfinanzierung nachzukommen.
– Für Unternehmen, insbesondere KMU, soll durch Standardisierung der Vorgänge die Beantwortung erleichtert und weniger zeitaufwendig gestaltet werden.
Regulatorische Rahmenbedingungen:
Der ESG-Fragebogen berücksichtigt unter anderem Vorgaben der CSRD, der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU, der Taxonomieverordnung, der Offenlegungsverordnung sowie des BaFin-Merkblatts. Er ermöglicht Investoren, die Anforderungen aus der Offenlegungsverordnung bezüglich der zu berichtenden PAI zu erfüllen. Aktualisierungen sind geplant, um mit regulatorischen Änderungen Schritt zu halten, wobei der derzeitige Stand per 1. Juni 2023 ist.
Weitere Hinweise:
Während der Fragebogen bestimmte ESG-Nachhaltigkeitsdaten berücksichtigt, erfordern die ESG-Angaben auch Angaben aus den Jahresabschlüssen. Da solche Kennzahlen jedoch grundsätzlich für Finanzierungen erforderlich sind, wurden sie im ESG-Fragebogenstandard nicht erneut aufgenommen.
Der Fragebogen ist unverbindlich, und Unternehmen können bei der Finanzierung/Darlehensvergabe eigene spezifische Nachhaltigkeitsanforderungen berücksichtigen. Sobald die EFRAG-KMU-Standards finalisiert sind, ist eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung des GDV-VÖB ESG-Fragebogens vorgesehen.
Der Fragebogen steht auch anderen Marktteilnehmern offen und ist online in Excel-Format auf den Webseiten von GDV und VÖB verfügbar. Eine Diskussion über die Umwandlung in eine digitale Plattform ist derzeit im Gange.