In einem Fachartikel kündigt die BaFin an, ihre Aufsichtstransparenz zu steigern, indem sie zukünftig individuelle Risikobewertungen für Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds und Versicherungsgruppen präsentiert, statt lediglich branchenweite Ergebnisse.
Mittels eines spezifischen Klassifizierungsverfahrens analysiert die BaFin die gegenwärtigen und potenziellen Risiken der beaufsichtigten Institutionen. Diese Klassifizierungen prägen, wie intensiv und häufig die Aufsichtsprüfungen erfolgen. Mit dem neuen Ansatz können Unternehmen und Gruppen schneller und zielgerichteter auf die Rückmeldungen der BaFin reagieren, da sie nun klarer verstehen, wo ihre Stärken und Schwächen liegen.
Es ist jedoch zu beachten, dass diese Informationen nicht zur Veröffentlichung oder zu Werbezwecken genutzt werden dürfen.
Das Verfahren zur Risikoklassifizierung orientiert sich an den Vorgaben der EIOPA und berücksichtigt verschiedene Aspekte wie Geschäftstätigkeit, damit verbundene Risiken und weitere Kennzahlen. Dabei werden zwei Hauptkategorien, Marktauswirkung und Qualität, bewertet.
Die BaFin hat zudem ein IT-gestütztes Bewertungssystem implementiert, das für eine konsistente Analyse und Notenvergabe sorgt. Es ist wichtig zu betonen, dass die Noten in der Regel den aktuellen Stand zum jüngsten Bewertungszeitpunkt, meist der 30. September, widerspiegeln. Ad-hoc-Änderungen basierend auf signifikanten neuen Informationen sind jedoch möglich.
Die BaFin bestimmt den Zeitpunkt, zu dem die Unternehmen und Gruppen ihre individuellen Bewertungsergebnisse erhalten. Diese Ergebnisse werden dabei stets aktuell gehalten. Die Tiefe der Erläuterungen durch die BaFin hängt von der spezifischen Risikolage des jeweiligen Unternehmens oder der Gruppe ab, wobei der Schwerpunkt auf identifizierten Schwächen liegt.