Mit der Veröffentlichung einer Allgemeinverfügung hat die BaFin offiziell die Maßnahmen anerkannt, die die FDIC, die US-Einlagensicherungsbehörde, infolge des Ausfalls der Silicon Valley Bank ergriffen hat.
Im März 2023 transferierte die FDIC bestimmte Geschäftsbereiche der US-basierten Bank zu einem Brückeninstitut und veräußerte in der Folge Teile des Geschäfts an die First-Citizens Bank & Trust Company in den Vereinigten Staaten. Dabei blieb das Geschäft der deutschen Filiale der Silicon Valley Bank, ihrer einzigen Niederlassung in der EU, unberührt.
Kürzlich erfolgte durch die FDIC ein Verkauf eines Teils dieses Geschäfts an die Bootstrap Europe III S.C.Sp. in Luxemburg. Die FDIC plant, die verbleibenden Geschäftsteile entweder zu verkaufen oder eigenständig abzuwickeln.
Um sicherzustellen, dass die von der FDIC ergriffenen Maßnahmen auch in Deutschland vollumfänglich greifen, bat die amerikanische Behörde die BaFin um Anerkennung. Da die FDIC als ausländische Institution in Deutschland keine behördlichen Anweisungen geben kann, leistete die BaFin im Sinne der Amtshilfe Unterstützung. Mit dieser Entscheidung gewährleistet die BaFin als nationale Abwicklungsbehörde Rechtssicherheit in Deutschland.