Die DK hat eine Stellungnahme zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der PRIIP-Verordnung veröffentlicht. Darin begrüßt sie grundsätzlich das Vorhaben, einige Schwachstellen der Regelungen für Basisinformationsblätter (BIBs) zu beseitigen. Jedoch enthält der Verordnungsentwurf aus Sicht der DK zu wenig konkrete Verbesserungsvorschläge.
Positiv bewertet die DK die geplante Ausnahme von Anleihen mit Make-Whole-Klausel vom Anwendungsbereich sowie den Wegfall des bisherigen Warnhinweises im BIB. Auch die vorgesehene vorrangige elektronische Bereitstellung der BIBs stößt auf Zustimmung, da dies Ressourcen spart und zu einer Harmonisierung mit der MiFID II führt.
Kritisch sieht die DK dagegen die geplanten zusätzlichen Informationspflichten zu Nachhaltigkeit, die Einführung eines Dashboards und die Möglichkeit zur Personalisierung der BIBs. Dies würde die Vergleichbarkeit einschränken und die 3-seitige Begrenzung sprengen. Stattdessen sollte die Seitenanzahl auf 4 erhöht werden.
Gemäß der DK enthält der Verordnungsentwurf zu wenige konkrete Verbesserungsvorschläge. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sollten unbedingt noch diverse Empfehlungen der Europäischen Aufsichtsbehörden aufgegriffen werden. Hierzu zählen eine Erleichterung bei Sparplänen, eine Beschränkung auf Privatkunden, eine Harmonisierung der Kostenangaben mit der MiFID II sowie eine angemessene Umsetzungsfrist.