Die Europäische Kommission plant mit der Retail Investment Strategie (RIS) eine Erweiterung der Bürgerbeteiligung am Kapitalmarkt, um eine bessere Vorsorge für die Zukunft zu ermöglichen (bitte EventID #21279 und EventID #21284 beachten). Die deutschen Versicherer, repräsentiert durch den GDV, begrüßen diese Absicht. Allerdings äußert der GDV Bedenken gegenüber dem vorgelegten Richtlinienvorschlag der EU-Kommission. Sie bemängeln, dass der Vorschlag zu bürokratisch ist und nicht die tatsächlichen Verbraucherverhalten widerspiegelt.
Wichtige Anliegen des GDV sind:
– Vergütungsmodelle: Der GDV betont die Wichtigkeit verschiedener Vergütungsmodelle und spricht sich gegen ein Provisionsverbot aus. Es sollte den Menschen überlassen bleiben, wie sie für Versicherungsberatung bezahlen.
– Produktpreise und -leistung: Produkte sollten ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis bieten und den Bedürfnissen der Konsumenten entsprechen. Die vorgeschlagenen EU-Regeln könnten jedoch zu unnötigen Produkt- und Preiskontrollen führen, wodurch die Innovationsfähigkeit des Marktes beschränkt würde.
– Information an Konsumenten: Es besteht Bedarf an klareren, kürzeren Informationspflichten, um die Konsumenten nicht zu überfordern. Obwohl die digitale Kommunikation gefördert wird, gibt es hier noch viel Verbesserungspotenzial.
– Mitbestimmungsrechte: Der GDV ist besorgt, dass viele Details der Richtlinie erst später konkretisiert werden sollen, was die Einflussnahme von Parlament und Rat einschränkt. Es wird gefordert, dass konkrete Regelungen frühzeitig festgelegt werden und die Umsetzungsfristen für Unternehmen erst beginnen, wenn alle Details festgelegt sind.
Der GDV kritisiert das vorgeschlagene partielle Provisionsverbot, da es die Beratung breiter Bevölkerungsschichten behindern könnte. Auch der „Best-Interest-Test“ wird skeptisch betrachtet, da er faktisch ein Provisionsverbot darstellen könnte. Bei der Informationspflicht besteht weiterhin Optimierungsbedarf. Der Verband äußert zudem Bedenken gegenüber der nachgelagerten Konkretisierung vieler Details und fordert, die Besonderheiten nationaler Märkte durch das Prinzip der Mindestharmonisierung zu berücksichtigen.