opinion

Stellungnahme zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über ESG-Ratingaktivitäten

ID 25060

In ihrer Stellungnahme auf den Vorschlag der Europäischen Kommission bezüglich einer Verordnung zu ESG-Ratingaktivitäten sieht die DK den vorgelegten Regulierungsansatz für den ESG-Ratingmarkt als positiven Schritt, der dazu beiträgt, die Qualität von ESG-Ratings zu erhöhen. Dies ist angesichts der zunehmenden Bedeutung von ESG-Ratings, insbesondere im Kontext der grünen Anleihen, begrüßenswert. Es gibt jedoch noch Unsicherheiten, insbesondere im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Verordnung und bei unaufgeforderten Ratings.
Aus Sicht der DK ist es erfreulich, dass mehr Transparenz und Zuverlässigkeit in die Verfahren bezüglich der Methodik eingeführt wird. Dennoch fehlen im Vorschlag klare Anforderungen, um individuelle Interaktionen und Feedbackmöglichkeiten zwischen ESG-Ratinganbietern und bewerteten Unternehmen zu erleichtern. Es sollte auch eine Verpflichtung für Ratinganbieter geben, öffentlich über Änderungen der Methodik zu konsultieren.
Ein besonderes Anliegen ist die Behandlung von sogenannten „controversies“, die immer mehr an Bedeutung gewinnen. Ein einziger kontroverser Punkt kann erhebliche Auswirkungen auf die Bewertung eines Unternehmens durch Investoren haben. Daher ist es aus Sicht des bewerteten Unternehmens wichtig, dass Kontroversberichte nach höchsten professionellen Standards erstellt werden.
Es gibt Bedenken hinsichtlich der Verwendung des Drittlandregimes der Benchmark-Verordnung, um Drittland-Ratinganbietern die Erbringung ihrer Ratings in der EU zu ermöglichen. Viele Banken nutzen ESG-Ratings, die von Nicht-EU-Ratinganbietern erstellt werden, daher ist das ordnungsgemäße Funktionieren dieses Drittlandregimes von entscheidender Bedeutung.
Ein weiteres Anliegen ist die Trennung von Geschäftsaktivitäten. Es gibt Bedenken, dass die Trennung das Angebot bestimmter anderer Dienstleistungen, wie z.B. (ESG-) Benchmark-Aktivitäten, beeinträchtigen könnte.
Darüber hinaus sollte die Verordnung auch die Interessenkonfliktverwaltung berücksichtigen, insbesondere im Kontext der Erbringung von ESG-Ratings auf unaufgeforderter Basis im Vergleich zu solchen auf angeforderter Basis.

Other Features
assessment
banks
benchmark
bonds
capital management companies
companies
conflict of interest
disclosure
ESG - environmental factor
ESG - social factor
ESG ratings
fees
governance
green bonds
investors
issuer
performance
process
rating
regulatory
reporting
risk
risk management
shareholders
standard
sustainability
third countries
transparency
Date Published: 2023-09-25
Regulatory Framework: The European Green Deal
Regulatory Type: opinion

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