Die DK veröffentlicht ihre Stellungnahme zur EBA-Konsultation zum Entwurf der Leitlinien zur Erstellung nationaler Listen oder Register von Kreditdienstleistern. Diese Leitlinien sind darauf ausgerichtet, Transparenz für Käufer und Nehmer von Krediten zu verbessern und einheitliche Wettbewerbsbedingungen in der EU zu schaffen (eventid=22435).
Es wird grundsätzlich die Schaffung von EU-weiten, harmonisierten Registern von der DK unterstützt, jedoch mit dem Hinweis, dass nicht nur Kreditkäufer und -nehmer, sondern auch verkaufende Kreditinstitute Nutzer dieser Datenressource sind, insbesondere im Kontext der Verarbeitung von notleidenden Krediten.
Zu den spezifischen Kommentaren des Entwurfs gehören Vorschläge für zusätzliche Informationen in den nationalen Verzeichnissen, wie die vollständige Bezeichnung der Kreditdienstleister inklusive der Rechtsform, die Erfassung der verantwortlichen Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder und die Dokumentation des Genehmigungsstatus sowie des Datums der Genehmigung. Des Weiteren wird vorgeschlagen, auch Kreditdienstleister zu erfassen, die sich im Genehmigungsprozess befinden, um die Markterfahrung und Zuverlässigkeit der Dienstleister zu vermitteln.
Um eine gute Zugänglichkeit zu gewährleisten, sollte das Register in Deutsch und anderen Sprachen frei zugänglich sein, außerdem sollten historische Daten in einem Archiv verfügbar sein, wie etwa alte Adressen bei Umzügen. Die Frage der Kostenübernahme für die Erstellung und Pflege der Verzeichnisse durch die zuständigen nationalen Behörden wird aufgeworfen, wobei die Finanzierung primär durch die Kreditdienstleister erfolgen sollte.
Hinsichtlich der Aktualisierung der Verzeichnisse wird angeregt, dass Daten nicht unbegrenzt vorgehalten werden sollten, insbesondere wenn der Kreditdienstleister keine Geschäftsaktivitäten mehr aufweist, und dass Fristen für die Rücknahme von Genehmigungen und für die Erlaubnis zum Dienstantritt gleichermaßen gehandhabt werden sollten. Zudem sollte eine separate Kategorie für die Rückgabe von Genehmigungen eingeführt werden, um die Reputation der Kreditdienstleister korrekt widerzuspiegeln.
Zur Beschwerdebehandlung unter der CSD in der EU wird eine klare Strukturierung und ein Leitfaden für den Beschwerdeprozess gefordert, um Doppelzuständigkeiten zu vermeiden und eine effektive Bearbeitung zu gewährleisten. Abschließend wird die Frage der Haftung bei fehlerhafter oder verzögerter Aktualisierung der Informationen durch die nationalen zuständigen Behörden gestellt.