Das Bundesministerium für Finanzen hat im Bundesgesetzblatt die FVIV veröffentlicht, diese ermöglicht die Identifikation von Personen in der Bundesfinanzverwaltung durch Videokommunikation.
Die Verordnung definiert den Anwendungsbereich, erlaubt die Nutzung von Deutsch oder Englisch und erlaubt Dolmetscher. Es werden strenge organisatorische und verfahrensbezogene Sicherheitsmaßnahmen vorgeschrieben, darunter Schulungen für Mitarbeiter und Schutz der Daten. Die Online-Identifikation erfordert die Aufzeichnung von Videosequenzen oder Bildschirmkopien und die Überprüfung von Lichtbildausweisen.
Das Verfahren muss mit dem offiziellen System durchgeführt werden und die Daten müssen 30 Jahre lang aufbewahrt werden, die Identifikation kann abgebrochen werden, wenn die Überprüfung nicht möglich ist oder Unsicherheiten auftreten.
Der Bundesminister für Finanzen trägt die datenschutzrechtliche Verantwortung und das Bundesrechenzentrum GmbH fungiert als Auftragsverarbeiter, die Verordnung tritt am 1. September 2023 in Kraft.