Die BaFin hat ihre jährliche Aktualisierung der Hinweise zum Solvency II-/EZB-Berichtswesen vorgenommen, welche die kürzlich von der Europäischen Kommission veröffentlichten revidierten Technischen Standards für das Berichtswesen und die Offenlegungen der Versicherungen berücksichtigt (eventid=20917 und eventid=21005). Diese Anpassung folgt der Einführung von Solvency II im Jahr 2016 und zielt darauf ab, die Zweckmäßigkeit und Aktualität des Berichtswesens und der Offenlegungen aufrechtzuerhalten. Versicherungsunternehmen sind angehalten, diese Änderungen ab der Meldung des vierten Quartals 2023 in ihrem Berichtswesen zu beachten.
Darüber hinaus hat die BaFin eine Änderung der Auslegungsentscheidung bezüglich der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen vorgenommen. Diese Anpassung betrifft insbesondere die Meldebögen zur Bilanz, in denen die Angaben zu Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungen, Vermittlern und Rückversicherern aktualisiert wurden.
Die Notwendigkeit dieser Anpassungen wurde bereits am 2. September 2021 erkannt, als die BaFin die Anwendung bestimmter Teile der Auslegungsentscheidung vorübergehend aussetzte, in Erwartung der damals vorgeschlagenen Überarbeitung der Technischen Standards durch die EIOPA. Mit dem Inkrafttreten der neuen Technischen Standards wird der betroffene Teil der Auslegungsentscheidung nun dauerhaft gestrichen, und die Änderungen sind in den Hinweisen zum Berichtswesen im Abschnitt 3.3.6 Nr. 22 j detailliert erläutert.