Der VSV hat seine Berufsempfehlungen für die Verwaltung von kollektiven Kapitalanlagen unterhalb der ‚de Minimis‘-Schwellenwerte veröffentlicht.
Die Empfehlungen zielen darauf ab, den rechtlichen und regulatorischen Rahmen zu klären und bestimmte Grundsätze als Branchenstandard zu kodifizieren. Der VSV hat sich bei der Ausarbeitung der Richtlinien mit Vermögensverwaltern, Verwaltern kollektiver Kapitalanlagen und anderen Partnerkanzleien, darunter Bär & Karrer, FBT Avocats und Lenz & Staehelin, beraten.
Neben den aktuellen Richtlinien hat der VSV im Bereich der Selbstregulierung Anfang 2022 auch seine Empfehlungen VSV – Vermögensverwaltungsaufträge und Vermögensverwaltung mit Ermessen veröffentlicht.
Die Empfehlungen umfassen die Kundensegmentierung, Informations-, Dokumentations- und Rechenschaftspflichten, die Ausführung von Effektenhandelsaufträgen, den Umgang mit Interessenkonflikten sowie das Inkasso von Gebühren und Retrozessionen.
Die de Minimis-Schwelle bezeichnet den maximalen Betrag des verwalteten Vermögens, der von der Regulierung ausgenommen werden kann. In der Schweiz liegt die de Minimis-Schwelle für die kollektive Verwaltung von Kapitalanlagen bei 100 Millionen CHF.
Die Empfehlungen sollen einen Referenzrahmen für Vermögensverwalter bieten, die kollektive Kapitalanlagen unterhalb der de Minimis-Schwelle verwalten. Mit den klaren und umfassenden Empfehlungen will der VSV die Vermögensverwalter in ihrer Arbeit unterstützen und die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften sicherstellen.