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Zinsanstieg und Gewerbekredite: BaFin hat Vorsorge der Kreditinstitute im Blick

ID 23830

In einer Publikation informiert die BaFin über eine Rede von Raimund Röseler, Exekutivdirektor Bankenaufsicht der BaFin, die er am 21. Juni 2023 auf einer DK-Veranstaltung in Frankfurt am Main gehalten hat.
In dieser Rede gab Raimund Röseler ein Update über die aktuelle Situation der deutschen Kreditinstitute in Anbetracht des jüngsten Zinsanstiegs und der damit verbundenen Risiken.
Er betonte, dass die deutschen Kreditinstitute den abrupten Zinsanstieg insgesamt gut bewältigt haben, obwohl kleinere Institute Wertberichtigungen in Höhe von etwa 13 Milliarden Euro vornehmen mussten. Röseler warnte jedoch, dass die Situation für Banken mit geringem Überschusskapital zunehmend herausfordernd werden könnte, da die stillen Reserven nun weitgehend aufgebraucht sind.
Im Zuge dessen befasste sich BaFin auch mit den Folgen möglicher weiterer Zinsanstiege und fragte im letzten Winter Banken und Sparkassen nach ihrer Notwendigkeit von Drohverlustrückstellungen. Laut Röseler war die Resonanz gemischt, wobei nur eine mittlere zweistellige Anzahl von Instituten solche Rückstellungen für nötig hielt. Besonders erwähnenswert ist, dass keines dieser Institute durch eine solche Rückstellung in Schwierigkeiten geraten ist. Röseler betonte, dass BaFin die Institute mit tiefergehenden Zweifeln sehr genau prüfen wird.
Darüber hinaus hat BaFin das Risiko groß angelegter Ausfälle bei Gewerbekrediten fest im Blick. Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen komplexen Mischung aus sehr geringen Risikovorsorgequoten, steigenden Finanzierungskosten, hoher Inflation, rückläufigem Konsumverhalten und drohender Rezession. Röseler warnte, dass Institute mit geringem Kapital und hohen Risiken in ihren Kreditbüchern in Deutschland Probleme bekommen könnten.
In Bezug auf Gewerbeimmobilienkredite betonte Röseler die schnelle Entwicklung der Situation in Schweden und warnte vor einer ähnlichen Situation in Deutschland. Er betonte, dass einige Institute auf dem Markt aggressiv agieren und dass diese sehr genau beobachtet werden. Röseler betonte, dass dafür keine neue Regulierung erforderlich ist, sondern die konsequente Anwendung der bestehenden Instrumente ausreichend ist.
Röseler äußerte sich auch zur Weiterentwicklung der Regulierung, insbesondere zur Abwicklung von Instituten und zur Einlagensicherung. Er warnte vor unnötigen Einschränkungen der Flexibilität der Instituts- und Einlagensicherungssysteme und betonte, dass diese Systeme belastbar gezeigt haben.

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Basel III
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wind-down
Date Published: 2023-06-22
Regulatory Framework: Capital Requirements Directive (CRD IV), Capital Requirements Regulation (CRR), Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD), Single Resolution Mechanism Regulation (SRMR)
Regulatory Type: information

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