Die BaFin aktualisierte ihre Übersicht zur Zulassungsverfahren nach der Zweiten Zahlungsdienstleistungsrichtlinie (Payment Services Directive 2 – PSD2).
Neben redaktionellen Änderungen ist zu beachten, dass die „Gebühr für die Erteilung einer Erlaubnis zur Erbringung eines einzelnen Zahlungsdienstes oder einer Registrierung von Kontoinformationsdiensten“ nach Zeitaufwand erhoben wird. „Die Gebühr für die Erbringung mehrerer oder sämtlicher Zahlungsdienste beträgt derzeit 13.523 Euro. Rechtsgrundlage ist das FinDAG in Verbindungmit der FinDAGebV.“
Other Features
banks
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FinTech
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payment services
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supervisory practices
Date Published: 2023-09-26
Regulatory Framework: Payment Service Directive 2 (PSD 2)
Regulatory Type: procedure
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