Die SBVg betont, dass mit dem Beschluss des Bundesrats, “Basel III Final“ in der Schweiz umzusetzen, ein bedeutender Meilenstein in der Bankenregulierung erreicht wurde. Die revidierten Eigenkapitalanforderungen des BCBS sollen Anfang 2025 in Kraft treten. Das Reformpaket von „Basel III Final“ zielt darauf ab, die Risikosensitivität der Eigenkapitalregulierung zu erhöhen und eine Kapital-Untergrenze bei Verwendung interner Modelle einzuführen. Die SBVg
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