Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat Änderungen des Anhänge der Verordnungen über Massnahmen gegenüber Nicaragua, Venezuela, der Republik Südsudan, Guinea-Bissau und Libyen publiziert. In diesem Kontext hat das WBF die Sanktionsliste für Personen, Unternehmen und Organisationen angepasst. Die Änderung ist in der Schweiz direkt anwendbar. Anhang der Verordnung vom 24. Juni 2020 über Massnahmen gegenüber Nicaragua (SR 946.231.158.5) Die
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