In einer Publikation erinnert die BaFin beaufsichtigte Unternehmen daran, dass der Referenzzinssatz LIBOR zum 30. Juni 2023 eingestellt wird. BaFin empfiehlt: – Keine Neuverträge abzuschließen, die auf LIBOR Referenzzinssätze Bezug nehmen. – Robuste Rückfallklauseln in allen Verträgen mit Bezug auf LIBOR zu überprüfen. – Die Verwendung von synthetischen Raten bei Bezug auf LIBOR möglichst gering zu halten. Der Finanzstabilitätsrat (FSB) hat ebenfalls Empfehl
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