Der Bundesrat hat beschlossen, die Zinssätze für ausstehende Covid-19-Kredite per 31. März
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Der Bundesrat hat beschlossen, die Zinssätze für ausstehende Covid-19-Kredite per 31. März 2023 zu erhöhen. Für Darlehen bis zu 500’000 CHF gilt neu ein Zinssatz von 1,5%, für Darlehen über 500’000 CHF ein solcher von 2%. Dieser Beschluss trägt dem aktuellen Zinsumfeld Rechnung und steht im Einklang mit dem Covid19-Solidarbürgschaftsgesetz, das vorsieht, dass die Zinssätze für Covid-19-Darlehen jährlich angepasst werden müssen. Die Anpassung bietet ...