Die BaFin veröffentlicht ein Rundschreiben, das Kriterien für die Befreiung von Liquiditätsanforderungen gemäß Artikel 43 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Investment Firm Regulation (IFR) für kleine Wertpapierinstitute im Sinne von § 2 Absatz 16 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) enthält und der Umsetzung der EBA-Leitlinien (EBA/GL/2022/10) dient. Die Befreiung von den Liquiditätsanforderungen gilt nur für bestimmte Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen, während ander
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