Das Bundesfinanzministerium (BMF) berichtet auf seiner Internetseite „Anwendung neuer BFH-Entscheidungen“ u.a. über den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. Oktober 2021, I R 37/18 zur Veräußerung von Anteilen aus einer Wandelanleihe. Laut diesem BFH-Beschluss ist die Veräußerung der im Zuge der Wandlung erhaltenen Aktien, steuerpflichtig, wenn ein Finanzunternehmen die Wandelanleihe erworben hat, um einen kurzfristigen Eigenhandelserfolg zu erzielen. Dies
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