Der BVI veröffentlicht eine Stellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie zu Mehrstimmrechtsstrukturen bei Gesellschaften, die eine Zulassung zum Handel ihrer Aktien an einem KMU-Wachstumsmarkt anstreben. In seiner Stellungnahme lehnt der BVI die Einführung von Mehrstimmrechtsstrukturen in Deutschland ab. Selbst wenn diese auf Start-ups und Wachstumsunternehmen beschränkt werden sollten, widerspricht dies dem bewährten „one share, one vote&
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