Im Bundesgesetzblatt wurde die Zweite Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung veröffentlicht. Diese Änderung betrifft § 2 der StAbwV, in welchem nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete gemäß der EU-Liste aufgeführt sind. Die Aktualisierung bezieht sich auf die im Anhang I der Schlussfolgerungen des Rates zur überarbeiteten EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke vom 17. Oktober 2023, genannten Gebiete. Diese Liste, veröffentlicht im ABl
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