Die BaFin hat ihre Webseite zum Thema „Finanzberichterstattung“ mit Informationen zum Meldeverfahren für wesentliche Auslagerungen gemäß § 24 Kreditwesengesetz (KWG) aktualisiert.
Folgende Änderungen in dem Abschnitt “Anzeige schwerwiegender Vorfälle“ sind zu beachten:
###### – gelöscht: “Die weiß und grün hinterlegten Felder sind verpflichtend auszufüllen, bei den rot hinterlegten Feldern sind keine Eintragungen nötig“.
###### – hinzugefügt: “Sofern Sie für die Auslagerung, auf die sich der Vorfall bezieht, bereits über eine Referenznummer der MVP verfügen, klicken Sie in Zeile 18/19 auf „ja“ und tragen Sie diese bitte dort ein. In diesem Fall müssen die rot hinterlegten Felder nicht ausgefüllt werden. Sollten Sie noch über keine Referenznummer zu dieser Auslagerung verfügen, klicken Sie bitte auf „nein“ und füllen Sie dann die von Rot auf Grün wechselnden Felder 20-29 aus.“
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Darüber hinaus wurde die Webseite mit den folgenden Anlagen ergänzt:
###### – Dokumentation zur Erstellung von Meldungen im XML-Format (Anzeige von Auslagerungen)
###### – Technische Informationen zum Meldeverfahren für wesentliche Auslagerungen (Anzeige von Auslagerungen)