Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht ein Schreiben zur „Umsatzsteuer; Aktualisierung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) und Aufhebung überholter BMF-Schreiben“.
Der UStAE wird in verschiedenen Abschnitten geändert, insbesondere wird ein neuer Absatz 4 in Abschnitt 2.3 eingefügt, der „Finanzinvestoren, die (sanierungsreife) Gesellschaften erwerben, um sie nach erfolgter Sanierung gewinnbringend zu veräußern“ als Unternehmer definiert.
Zudem werden Änderungen in Abschnitt 10.6, Abschnitt 14.5 und Abschnitt 15.22 vorgenommen. Die neuen Grundsätze gelten für alle offenen Fälle.
Die BMF-Schreiben vom 7. Mai 1971, IV A/1 – S 7280-6/71, vom 15. Februar 1994, BStBl I S. 195, und vom 26. Januar 2007, BStBl I S. 211 aufgehoben.