Die BaFin veröffentlicht Hinweise zur Einreichung von Auslagerungsanzeigen im MVP-Fachverfahren: Anzeige von wesentlichen Auslagerungen nach § 64 Abs. 1 Nr. 13 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) sowie § 13 des Entwurfs der Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpI-AnzV).
Es wird darauf hingewiesen, dass die WpI-AnzV derzeit noch nicht in Kraft getreten ist, daher müssen Auslagerungsanzeigen weiterhin gemäß den Anweisungen der BaFin eingereicht werden, wobei für die Anzeige bestehender Auslagerungen das Formular Vollzugsanzeige verwendet werden sollte; die Informationen zur WpI-AnzV beziehen sich auf den aktuellen Entwurf und sind vorerst nur indikativ; die Anzeigen sind über das Portal zur Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Portal) der BaFin einzureichen und können direkt vom Institut oder durch einen Dritten eingereicht werden.
Die Hinweise enthalten allgemeine Informationen und Erläuterungen zu den technischen Details, Pflichtfeldern, Auswahlfeldern und Freitextfeldern sowie zum Upload von Dateien und der Speicherung von PDF-Dateien. Außerdem wird auf die Vergabe einer Referenznummer durch die MVP bei der erstmaligen Absichts- oder Vollanzeige einer Auslagerung hingewiesen, die für spätere Anzeigen wesentlicher Änderungen oder Updates benötigt wird.