procedure

Hinweis zu fondsbezogenen Bescheinigungen

ID 22053

Die BaFin gibt auf ihrer Internetseite unter dem Thema „Investmentfonds“ bekannt, dass fondsbezogene Bescheinigungen (z.B. UCITS-Bescheinigungen) nur noch in digitaler Form ausgegeben werden. “ Sie sind für die Vorlage bei inländischen oder ausländischen Behörden, Unternehmen oder sonstigen Einrichtungen gedacht.
Derartige Bescheinigungen werden von der BaFin „nicht mehr unterschrieben, gesiegelt oder gestempelt“.

Other Features
AIF
AIFM
capital management companies
digitisation
fund management
process
registration
supervisory practices
UCITS
Date Published: 2023-02-28
Regulatory Framework: UCITS Directive
Regulatory Type: procedure

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