Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) angewiesen, alle ausstehenden variablen Vergütungen für die drei obersten Führungsebenen der Credit Suisse zu streichen oder um 50 bzw. 25% zu reduzieren. Die Credit Suisse muss zudem prüfen, ob sie bereits ausbezahlte variable Vergütungen zurückfordern kann und dem EFD und der FINMA darüber Bericht erstatten. Die UBS wurde aufgefordert, die erfolgreiche Verwertung der durch die staatliche Verlustgarantie gedeckten Vermögenswerte der Credit Suisse in ihr Entschädigungssystem einzubeziehen. Zudem muss sie das Risikobewusstsein in ihrem Entschädigungssystem weiterhin angemessen berücksichtigen. Die Maßnahmen stützen sich auf Artikel 10a des Bankengesetzes, der vorsieht, dass der Bundesrat Maßnahmen zur Vergütung anordnet, wenn eine systemrelevante Bank direkt oder indirekt staatliche Hilfe aus Bundesmitteln erhält. Der Bundesrat hat die Maßnahmen am 5. April 2023 genehmigt, nachdem die aufgeschobene variable Vergütung am 21. März 2023 vorläufig ausgesetzt worden war (eventid=20172).