Das BMF hat mit seinem Schreiben „E-Bilanz; Veröffentlichung der Taxonomien 6.7 vom 1. April 2023“ offiziell die neuen Taxonomien 6.7 für die elektronische Bilanz gemäß § 5b EStG freigegeben. Die aktualisierten Taxonomien, darunter die Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien, können auf der Website www.esteuer.de eingesehen und heruntergeladen werden.
Die neuen Taxonomien gelten generell für die Bilanzen der Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen (Geschäftsjahr 2024 oder 2024/2025). Sie sind entsprechend auch für die im BMF-Schreiben vom 28. September 2011 in Rn. 1 genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen relevant, sofern diese nach dem 31. Dezember 2023 erstellt werden. Das BMF hat angekündigt, dass es akzeptiert wird, wenn diese Taxonomien auch für das Geschäftsjahr 2023 oder 2023/2024 verwendet werden.
Für Testfälle wird die Übermittlung mit diesen neuen Taxonomien voraussichtlich ab November 2023 möglich sein, während die Nutzung für Echtfälle voraussichtlich ab Mai 2024 gegeben sein wird. Details zu den spezifischen Änderungen in den Taxonomien sind auf www.esteuer.de im Änderungsnachweis zu finden.
Die offizielle Mitteilung zu diesen Änderungen wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Für eine Übergangsfrist steht sie auch auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen unter der Rubrik Themen – Steuern – Steuerarten – Einkommensteuer zur Verfügung.