Die BaFin veröffentlicht das Rundschreiben 07/2023 (GW) betreffend Drittstaaten, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen (Hochrisiko-Staaten).
Die Europäische Kommission hat gemäß dem Artikels 9 der Vierten Geldwäscherichtlinie (EU) 2015/849 mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675, die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/1219 geändert wurde eine Liste von Drittstaaten mit hohem Risiko hinsichtlich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festgelegt. Diese Liste umfasst Staaten wie Nordkorea, Iran, Afghanistan, Barbados, Burkina Faso, D. R. Kongo, Gibraltar, Haiti, Jamaika, Jemen, Jordanien, Kaimaninseln, Mali, Mosambik, Myanmar, Nigeria, Panama, Philippinen, Senegal, Südafrika, Südsudan, Syrien, Tansania, Trinidad und Tobago, Uganda, Vereinigte Arabische Emirate und Vanuatu. Nigeria und Südafrika wurden in die Liste aufgenommen, während Kambodscha und Marokko von dieser Liste gestrichen wurden (bitte EU-eventid=21670 beachten).
Zusätzlich zur EU-Liste hat die FATF bestimmte Länder wie Nordkorea, Iran und Myanmar als besonders riskant eingestuft, wobei Myanmar seit 2022 verstärkter Beobachtung unterliegt. Die FATF hat auch eine separate Liste von Ländern veröffentlicht, die Fortschritte machen, aber weiterhin beobachtet werden, einschließlich neuer Einträge wie Kamerun, Kroatien und Vietnam (bitte WW-eventid=21680 beachten).
In Reaktion auf diese Listen hat die BaFin spezifische Handlungsrichtlinien für Geschäfte mit diesen Staaten herausgegeben:
1. Nordkorea: Verstärkte Sorgfaltspflichten bei allen Transaktionen und Geschäftsbeziehungen, erhöhte Identifizierungsanforderungen und spezifische Maßnahmen zur Überwachung von Korrespondenzbankbeziehungen.
2. Iran: Ähnliche Anforderungen wie für Nordkorea, mit zusätzlicher Aufmerksamkeit für Finanzinstitute mit Sitz im Iran.
3. Andere in der EU-Verordnung aufgeführte Länder: Verstärkte Sorgfaltspflichten bei allen Transaktionen und Geschäftsbeziehungen, wobei insbesondere die Situation in Afghanistan und Myanmar zu beachten ist.
4. Länder nur im FATF-Statement aufgeführt: Keine unmittelbaren Handlungspflichten, aber eine angemessene Berücksichtigung bei der Risikobewertung wird empfohlen.
Dieses neue Rundschreiben ersetzt das vorherige Rundschreiben 04/2023 (GW). Die BaFin betont die Wichtigkeit der Einhaltung dieser Vorschriften und verweist auch auf die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Sanktionen im Kapital- und Zahlungsverkehr, insbesondere im Zusammenhang mit Russland. Darüber hinaus sind die Feststellungen in Anlage 4 der Nationalen Risikoanalyse zur grenzüberschreitenden Bedrohung zu beachten.