Der Bundesrat hat am 23. August 2023 die befristete Änderung der Sanktionen gegenüber Syrien (siehe auch eventid=20051) um sechs Monate bis zum 11. März 2024 verlängert. Er hat dafür die Verordnung Verordnung vom 8. Juni 2012 über Maßnahmen gegenüber Syrien (SR 946.231.172.7) geändert.
Die Verordnung vom 8. Juni 2012 über Maßnahmen gegenüber Syrien sieht bereits zahlreiche Ausnahmen für humanitäre Zwecke vor. Am 3. März 2023 hat der Bundesrat humanitäre Akteure, die Beiträge des Bundes erhalten, permanent vom Verbot zur – direkten und indirekten – Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen für sanktionierte Personen, Organisationen oder Unternehmen ausgenommen, um die Arbeit der humanitären Akteure in Syrien zu erleichtern.