Das BMF hat ein Schreiben zu betriebswirtschaftlichen Begriffen in der steuerlichen Außenprüfung veröffentlicht. Dieses ersetzt das bisherige BMF-Schreibens vom 11. November 1974, IV B 7 – S 1401 – 25/74, BStBl I, Seite 994.
Die Zusammenstellung definiert zentrale betriebswirtschaftliche Begriffe für die steuerliche Außenprüfung. Dabei wird zwischen Begriffen aus der steuerlichen Prüfungstechnik und allgemeinen betriebswirtschaftlichen Begriffen unterschieden. Letztere orientieren sich an den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten.
Bei den Begriffen aus der Prüfungstechnik werden unter anderem der steuerrechtlich relevante wirtschaftliche Umsatz, der Wareneinsatz sowie Rohgewinn und Halbreingewinn erläutert. Die Formeln zur Berechnung basieren auf dem Umsatzsteuergesetz.
Die allgemeinen betriebswirtschaftlichen Begriffe umfassen Grundlagen des Rechnungswesens, Arten der Kalkulation sowie Definitionen zu Kosten, Gemeinkosten und Selbstkosten. Dabei wird auf die Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten Bezug genommen.
Laut Finanzministerium ist keine Aufnahme der Zusammenstellung in die Betriebsprüfungsordnung vorgesehen. Die aktualisierten Vorgaben sollen in der steuerlichen Außenprüfung Anwendung finden. Sie dienen der Vereinheitlichung betriebswirtschaftlicher Begriffe und der Rechtssicherheit für Unternehmen und Prüfer.