Die DK hat in einer Stellungnahme das Vorhaben des IASB begrüßt, die Bedenken im Rahmen des Post-Implementation-Reviews (PIR) zu berücksichtigen.
Besonders im Kontext der ESG-Thematik betont die DK die Bedeutung eines prinzipienbasierten Ansatzes in IFRS 9, ohne spezifische Einzelfallregelungen. Die DK gibt zu bedenken, dass die vorgeschlagenen Offenlegungspflichten übermäßig ausgedehnt sind, was zu einer Überlastung des Anhangs und Informationsüberflutung führt. Daher appelliert die DK an den IASB, die geplanten Offenlegungspflichten erheblich zu beschränken.
Darüber hinaus werden die vorgeschlagenen Angabepflichten von der DK als übermäßig umfangreich betrachtet, was zu einer Überlastung des Anhangs und einem Informationsüberfluss führen könnte. Daher fordert die DK den IASB auf, den Umfang der geplanten Angabepflichten erheblich zu reduzieren.
Zum Thema der elektronischen Tilgung von Finanzverbindlichkeiten merkt die DK an, dass der aktuelle Vorschlag zu komplex ist. Eine umfassendere Untersuchung in einem separaten Projekt wird empfohlen, wobei IFRS 9 in Bezug auf die Ausbuchung vorerst unverändert bleiben sollte.
Die DK begrüßt die prinzipienbasierte Herangehensweise des IASB bei ESG-verknüpften Instrumenten. Einige Begriffe, wie „magnitude“, werden jedoch als unklar angesehen und sollten gestrichen werden. Die DK schlägt zudem vor, einen Satz im vorgeschlagenen B4.1.20A zu überarbeiten und eine Erklärung zu credit-linked instruments (CLIs) hinzuzufügen.
Die Klarstellung, dass die Cashflows von nicht-regresspflichtigen Darlehen Zahlungen von Kapital und Zinsen sind, wird unterstützt. Die vorgeschlagenen Änderungen zur Offenlegung von Fair-Value-Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis werden ebenfalls befürwortet. Allerdings sind die vorgeschlagenen quantitativen Offenlegungspflichten im Absatz 20B zu umfangreich. Die DK betont die Notwendigkeit ausreichender Implementierungszeit und verständlicher Übergangsbestimmungen, wobei lange Fristen unerlässlich sind.