Die BaFin veröffentlicht das Rundschreiben 07/2023 (GW) betreffend Drittstaaten, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen (Hochrisiko-Staaten). Die Europäische Kommission hat gemäß dem Artikels 9 der Vierten Geldwäscherichtlinie (EU) 2015/849 mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675, die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU)
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