Die Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (Wertpapierinstituts-Anzeigenverordnung — WpI-AnzV) wurde im BGBl veröffentlicht. Die WpI-AnzV richtet sich an Wertpapierinstitute und dient der Regelung von Anzeigen und der Einreichung relevanter Dokumente gemäß dem § 64 ff. WpIG. Sie deckt eine Vielzahl von Themen ab, darunter das Verfahren zur Einreichung, die Bekanntgabe von personellen Änderungen, Aktivitäten in Drittstaat
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