Die BaFin veröffentlicht eine neue Fassung der Fragen und Antworten zur Offenlegungsverordnung, ergänzt um Frage 5. In dieser Frage wird darauf hingewiesen, dass der europäische Gesetzgeber den RTS zur Offenlegungsverordnung (DelVO (EU) 2022/1288) durch eine neue delegierte Verordnung (DelVO (EU) 2023/363) geändert hat, die am 20.02.2023 in Kraft getreten ist und keine separate Umsetzungsfrist vorsieht. Finanzmarktteilnehmern wurde somit lediglich drei Tage Zeit eingeräumt, u
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