Der Bundesrat hat die Änderung der Eigenmittelverordnung zur Umsetzung der finalen Basel III Standards verabschiedet. Sie tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Die nationale Umsetzung zielt darauf ab, risikobehaftete Bereiche im Bankensektor mit mehr Eigenmitteln zu unterlegen und weniger risikoreiche Bereiche mit weniger Eigenmitteln zu versehen.
Basel III zielt als Reformpaket des BCBS darauf ab, die Risikosensitivität der Eigenmittelunterlegung zu erhöhen und den Einsatz interner Modelle zu beschränken, um so die Solvenz und Liquidität von Banken zu stärken.
Es wird jedoch nicht erwartet, dass die durchschnittlichen Eigenmittelanforderungen für den gesamten Bankensektor wesentlich steigen, allerdings könnten die Eigenmittelanforderungen für bestimmte Banken, wie die UBS, ansteigen.
Die Änderung begrenzt den Einsatz interner Modelle zur Bestimmung von Eigenmittelanforderungen durch eine Kapital-Untergrenze, zudem fördert die Änderung eine transparente und international vergleichbare Berechnung von Eigenmitteln.
Die Verbesserung der Vergleichbarkeit der Eigenmittelanforderungen und darauf basierender Kennzahlen wird angestrebt, es erfolgt eine Reduzierung der Freiheitsgrade bei bewilligungspflichtigen Modellansätzen, und operationelle Risiken sind neu nach einem einzigen Standardansatz zu berechnen (bisher zwei) (Art. 90–94).
Die Eigenmittelanforderungen für Banken mit Modellansätzen sollen ab 2028 nicht unter 72,5 Prozent liegen dürfen, die Einführung erfolgt schrittweise:
– ab 1. Januar 2025: 60 Prozent;
– ab 1. Januar 2026: 65 Prozent;
– ab 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2027: 70 Prozent.
Die Reform soll das Vertrauen in die Eigenkapitalquoten von Banken stärken und eine transparentere und vergleichbare Berechnung der risikogewichteten Eigenmittelquoten ermöglichen. Die Umsetzung wird voraussichtlich die Stabilität des Schweizer Finanzplatzes stärken und die Grundlage für internationale Geschäfte der Schweizer Banken verbessern. Zusätzlich ist die Evaluierung der “Too-Big-To-Fail“-Regulierung vorgesehen.
Das Vernehmlassungsverfahren ergab größtenteils positive Rückmeldungen von Kantonen, Wirtschaftsverbänden und der Branche. Einige Anpassungsvorschläge wurden gemacht, darunter die Forderung nach mehr Vereinfachungen für bestimmte Banken.
Die Umsetzung erfolgte in Zusammenarbeit mit dem EFD, der FINMA und der SNB, unter Einbeziehung der Bankenbranche. Die Schweiz orientiert sich an den zeitlichen Vorgaben des BCBS und anderen wichtigen Jurisdiktionen wie der EU und den USA.