Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat eine Änderung des Anhangs 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban (SR 946.203) publiziert. Die Änderung ist in der Schweiz direkt anwendbar. Das SECO hat daher am 30. Januar 2023 die für die Schweiz maßgebliche Sanktionsdatenbank SESAM (SECO Sanctions Management) angepasst.
Die Maßnahmen richten sich gegen Personen und Organisationen, die des internationalen Terrorismus oder dessen Finanzierung verdächtigt werden.
Der Sanktionseintrag der nachfolgenden Organisation wurde neu gelistet:
+ SSID: 10-60010 Foreign identifier: QDe.169 Name: Islamic State In Iraq And the Levant In South-East Asia (ISIL-SEA, ISIL-South East Asia)
Folgende Sanktionen sind durchzusetzen:
+ Sperre von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbote
+ Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte
Die konsolidierte Sanktionsliste finden Sie hier.