In einer Publikation zum Thema „Inhaberkontrolle“ veröffentlicht die BaFin eine aktualisierte Anlage 3 zur InhKontrollV – Formular „Angaben zur Zuverlässigkeit“.
Die Anlage 3 bezieht sich auf § 9 Absatz 1 Satz 1 der Inhaberkontrollverordnung (InhKontrollV) und enthält ein Formular zur Selbstauskunft über die Zuverlässigkeit.
Es werden Angaben zur Identität des Anzeigepflichtigen, zu Unternehmen, bei denen der Anzeigepflichtige geleitet oder kontrolliert hat, und zu Personen gemacht, die auf den Anzeigepflichtigen einen maßgeblichen Einfluss ausüben können. Es müssen auch Fragen zu Strafverfahren, Ordnungswidrigkeiten, Insolvenzverfahren, aufsichtlichen Verfahren und ähnlichem beantwortet werden.
Das Formular muss vom Anzeigepflichtigen eigenhändig unterschrieben werden.
Darüber hinaus enthält das Formular Fußnoten mit weiteren Informationen zu den einzelnen Punkten.