Die BaFin bestätigt zum dritten Quartal 2023 die Beibehaltung der Quote des inländischen antizyklischen Kapitalpuffers, der mit der Allgemeinverfügung vom 31.01.2022 auf 0,75% des nach Artikel 92 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ermittelten Gesamtforderungsbetrags festgelegt wurde.
Die Festlegung der Pufferanforderungen basiert auf der Analyse verschiedener Indikatoren, einschließlich der Entwicklung der Kreditlücke im Verhältnis zum BIP, unterstützender Indikatoren zur Bewertung des zyklischen Systemrisikos sowie zusätzlicher Informationen wie Markt- und Aufsichtsinformationen und Erkenntnisse aus Stresstests, und erfolgt auf der Grundlage einer umfassenden Überprüfung.
Other Features
banks
insurance
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Real Estate Fund
Date Published: 2023-07-31
Regulatory Framework: Kreditwesengesetz (KWG)
Regulatory Type: decision
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