Das BMF berichtet auf seiner Internetseite „Anwendung neuer BFH-Entscheidungen“ über den Beschluss vom BFH am 14. Februar 2023, X R 23/21 zur relevanten Beteiligung gemäß § 17 Abs. 1 EStG an einer „Corporation“ nach US-amerikanischem Recht (Delaware).
Der BFH hat in seinem Urteil den Typenvergleich vorgenommen, um festzustellen, inwieweit eine „Corporation“ nach US-amerikanischem Recht einer deutschen Kapitalgesellschaft entspricht, und klargestellt, wie die Relevanzschwelle gemäß § 17 Abs. 1 EStG konkret zu ermitteln ist. Der Streitfall befasste sich mit der Ermittlung der Relevanzschwelle für eine „Corporation“, die nach dem Recht von Delaware/USA gegründet wurde und keine Niederlassung im deutschen Handelsregister eingetragen hat.
Der BFH entschied, dass eine „Corporation“ nach US-amerikanischem Recht ähnlichen Beteiligungen im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG entspricht und mittels eines Typenvergleichs einer deutschen Aktiengesellschaft vergleichbar ist. Zudem stimmte der Bundesfinanzhof der Auffassung des Finanzgerichts zu, dass das “authorized capital“ einer „Corporation“ lediglich die Anzahl der ausgegebenen Aktien festlegt und keine Informationen über das tatsächlich übernommene Gesellschaftskapital liefert, welches für die Beurteilung der Relevanzschwelle maßgeblich ist.