Das BMF hat am 5. September 2023 Änderungen zu seinem Schreiben vom 21. Mai 2019 betreffend das Investmentsteuergesetz veröffentlicht.
Wesentliche Änderungen sind:
– Bei Übertragung von Investmentanteilen durch Erbschaft oder Schenkung tritt der Rechtsnachfolger in die Position des Rechtsvorgängers ein. Dies beinhaltet auch die Berücksichtigung von Anschaffungskosten und Vorabpauschalen aus der Besitzzeit des Rechtsvorgängers bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns.
– Verschiedene Zeitangaben in der Randziffer 31 wurden aktualisiert, wobei die früheren Angaben für das Jahr 2024 nun auf 2025 verschoben wurden.
– Hinsichtlich der Steuerbescheinigung für Kapitalerträge gibt es neue Regelungen für vor dem 1. Januar 2025 zugeflossene Erträge und solche, die nach dem 31. Dezember 2024 zuflossen.
– Für nach dem 31. Dezember 2024 zugeflossene Kapitalerträge gibt es Präzisierungen in der Angabe betreffend die Kapitalertragsteuer.
Das überarbeitete Schreiben ist im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des BMF unter der Rubrik „Themen – Steuern – Steuerarten – Investmentsteuer“ zugänglich.