Die BaFin veröffentlicht eine überarbeitete Fassung des Formulars zur Anzeige nach § 2 Abs. 2 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).
Die Anzeige nach § 2 Abs. 2 ZAG ist für Unternehmen von Bedeutung, die bestimmte Zahlungsdienste gemäß dem ZAG erbringen möchten. Diese Unternehmen müssen der BaFin eine vollständig ausgefüllte Anzeige vorlegen, in der sie ihr Geschäftsmodell und die Art der angezeigten Ausnahme darlegen.
Nach einem Vergleich des aktuellen Formulars mit der vorherigen Version vom 14. Februar 2023 unter Verwendung eines Vergleichstools haben wir festgestellt, dass Änderungen in allen Abschnitten des Formulars vorgenommen wurden. Besonders zu beachten ist der neue Hinweis im Abschnitt B. Geschäftsmodell:
„Ist Ihre angezeigte Geschäftstätigkeit noch nicht – etwa im Rahmen einer Erlaubnisanfrage – durch die BaFin geprüft worden, fügen Sie Ihrer Anzeige bitte eine ausführliche Darstellung Ihres Geschäftsmodells sowie die verwendeten vertraglichen Unterlagen bei.“
