Die Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-amerikanischen Abkommens über den Austausch länderbezogener Berichte wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Das Abkommen, das am 14. August 2020 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlossen wurde, ist nach Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes vom 10. März 2023 (bitte eventid=20294 beachten) zu diesem Abkommen (BGBl. 2023 II Nr. 71) am 4. April 2023 in Kraft getreten.
Dieses Abkommen stellt einen wichtigen Schritt in der bilateralen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den USA im Bereich der länderbezogenen Berichterstattung dar und zielt darauf ab, den Informationsaustausch zwischen den beiden Ländern zu stärken und zu erleichtern.