Die BaFin aktualisiert ihre Antworten auf häufige Fragen von Banken und Finanzdienstleistungsinstituten zum erfolgten EU-Austritt des Vereinigten Königreichs.
Neben zahlreichen redaktionellen Änderungen ist folgende Überarbeitung der Frage 21 – Großkredite: Wie sieht der deutsche Ansatz zur Behandlung von Forderungen gegenüber gruppenangehörigen Unternehmen für Großkreditzwecke nach § 2 der Groß- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) aus?“ zu beachten:
1. Löschung des zweiten Satzes im vierten Absatz der BaFin-Antwort auf Frage 21:
Nach dem Verständnis der BaFin sind diese Vorschriften auf Risikopositionen, die aus einem Kontrahentenausfallrisiko stammen, nicht anwendbar.
2. Verwendung des Begriffs “Kernkapital“ anstelle des Begriffs “anrechenbaren Eigenmittel“ an drei Stellen in der BaFin-Antwort auf Frage 21:
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Abbildung 1: Frage 21 (Änderungen gelb sowie Löschung rot markiert)