agreement

Bund und UBS unterzeichnen Vertrag zu Verlustgarantie

ID 23644

Die geplante Übernahme der Credit Suisse durch die UBS ist Teil eines umfassenden Pakets, das der Bundesrat zum Schutz der Finanzstabilität und der Wirtschaft geschnürt hat. Die Schweizer Regierung hat der UBS eine Garantie gewährt, um mögliche Verluste aus dem Verkauf der Vermögenswerte der Credit Suisse zu decken.
Die Garantievereinbarung wurde am 9. Juni 2023 unterzeichnet und tritt nur in Kraft, wenn die Verluste aus dem Verkauf von Vermögenswerten 5 Milliarden Schweizer Franken übersteigen, wobei die maximale Deckung 9 Milliarden Schweizer Franken beträgt. Sowohl UBS als auch die Regierung sind bestrebt, Verluste und Risiken zu minimieren, um die Inanspruchnahme der Staatsgarantie zu vermeiden. Zur Überwachung dieses Prozesses hat der Staat das Recht auf umfassende Informationen und Audits.
Im Rahmen der Übernahme wird UBS ein Portfolio von Vermögenswerten übernehmen, die nicht zu ihrem Kerngeschäft oder Risikoprofil passen. Die Vereinbarung sieht vor, dass der Staat an eventuellen Verlusten aus dem Verkauf dieser nicht zum Kerngeschäft gehörenden Vermögenswerte beteiligt wird. Mögliche Gewinne aus dem Verkauf des Portfolios werden bei der Berechnung der Verluste berücksichtigt.
Die Garantievereinbarung bezieht sich auf ein bestimmtes Portfolio von Vermögenswerten der Credit Suisse, das rund 3% der gesamten Vermögenswerte der fusionierten Bank ausmacht. Dieses Portfolio besteht hauptsächlich aus Krediten, Derivaten, nicht-strategischen und strukturierten Produkten aus dem Nicht-Kerngeschäft der Credit Suisse. Die UBS wird in ihren Quartalsberichten regelmäßig über diesen Nicht-Kernbereich berichten.
Die Garantie deckt nur realisierte Verluste ab, wobei potenzielle Gewinne und Verluste nicht berücksichtigt werden. Nach der Veräußerung der Aktiven kann die UBS Verluste von mehr als 5 Milliarden Franken bis zu einem Maximum von 14 Milliarden Franken beim Bund geltend machen.
Die UBS wird dem Staat Garantiegebühren zahlen, darunter eine anfängliche Einrichtungsgebühr von 40 Millionen Schweizer Franken und eine jährliche Wartungsgebühr von 0,4 % auf den garantierten Betrag von 9 Milliarden Schweizer Franken. Diese Gebühren decken verschiedene Kosten ab, darunter die Beratungsleistungen des Staates und eine Risikoprämie von 0 bis 4 % der 9 Milliarden Schweizer Franken, abhängig von den realisierten und prognostizierten Verlusten. Die Risikoprämie ist nur zu zahlen, wenn die Garantie in Anspruch genommen wird und Verluste auftreten.
Die Vereinbarung bleibt in Kraft, bis das garantierte Portfolio vollständig veräußert ist. Die UBS hat jedoch die Möglichkeit, die Garantievereinbarung jederzeit zu kündigen, und damit eventuelle Ansprüche gegenüber dem Staat zu verwirken.

Other Features
agreement
auditing
banks
credit
Derivatives
fees
financial stability
process
risk
statistics
supervisory practices
Date Published: 2023-06-09
Regulatory Framework: Bankengesetz (BankG)
Regulatory Type: agreement

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