Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung zur Einführung einer staatlichen Liquiditätsgarantie, dem PLB, für SIBs eröffnet.
Mit dieser Vorlage sollen die im März 2023 in Kraft getretenen Regelungen, die u.a. die Übernahme der CS durch die UBS unterstützen, in Gesetz umgesetzt werden. Die aufgrund der Dringlichkeit verkürzte Vernehmlassung dauert bis am 21. Juni 2023.
SIBs sind für das inländische Bankgeschäft von entscheidender Bedeutung, und ihre Notlage oder ihr Ausfall kann aufgrund ihrer Größe, Marktbedeutung und Verflechtung eine Gefahr für das Finanzsystem und die Gesamtwirtschaft darstellen. Um die Widerstandsfähigkeit der SIBs zu stärken, haben der Bundesrat und das Parlament verschiedene Maßnahmen ergriffen, darunter erhöhte Kapital- und Liquiditätsanforderungen.
Das PLB gilt als international anerkanntes Kriseninstrument und wurde vom Bundesrat erstmals am 11. März 2022 eingeführt. Als Reaktion auf die Vertrauenskrise bei der CS hat der Bundesrat am 16. März 2023 die Grundlagen des PLB mittels Notrecht umgesetzt (eventid=20185), um einen unkontrollierten Konkurs der Bank zu verhindern. Diese Bestimmungen sowie weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit der späteren Übernahme der CS durch die UBS sind in der vorgeschlagenen Änderung des Bankengesetzes enthalten.
Das gesamte schweizerische Too-big-to-fail-Regelwerk, einschließlich der PLB, wird im Rahmen einer vom Bundesrat eingeleiteten umfassenden Überprüfung eingehend beurteilt werden. Die Ergebnisse dieser Überprüfung werden dem Parlament im nächsten Bericht über systemrelevante Banken vorgelegt, der für das Frühjahr 2024 vorgesehen ist.
Die PLB fungiert als staatlich gestützte Liquiditätsgarantie, die zusätzliche, staatlich gestützte Liquidität bereitstellt, wenn die eigenen liquiden Mittel einer Bank nicht ausreichen, um ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, und die Fähigkeit der Zentralbank, außerordentliche Liquiditätshilfe gegen Sicherheiten zu leisten, erschöpft ist. Die konkrete Höhe der Garantie wird von Fall zu Fall festgelegt.