Der Bundesrat hat einen Konsultationsprozess zur Stärkung der Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung eingeleitet. Die vorgeschlagene Gesetzgebung zielt darauf ab, die Integrität und Wettbewerbsfähigkeit des Finanz- und Wirtschaftssektors der Schweiz im Einklang mit internationalen Standards zu verbessern.
Die wichtigsten Elemente des vorgeschlagenen Gesetzes umfassen die Einrichtung eines schweizerischen Bundesregisters der wirtschaftlichen Eigentümer für Unternehmen und juristische Personen sowie Sorgfaltspflichten für bestimmte hochriskante Tätigkeiten im Bereich der Rechtsberufe. Dieses Register, das vom EJPD verwaltet wird, soll die Transparenz verbessern und Strafverfolgungsbehörden ermöglichen, die wahren Eigentümer von juristischen Personen schnell zu identifizieren.
Darüber hinaus werden Maßnahmen gegen Sanktionsevasionsgeschäfte vorgeschlagen, die Senkung der Schwelle für Bargeldzahlungen im Edelmetallhandel, und die Einführung von Sorgfaltspflichten zur Geldwäschebekämpfung für alle Bargeldtransaktionen im Immobiliensektor.
Die Konsultationsfrist für diese Gesetzesvorschläge läuft bis zum 29. November 2023, die Bundesregierung plant das Gesetz im Jahr 2024 dem Parlament vorzulegen. Diese Reformen entsprechen den internationalen Standards der FATF zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Hinsichtlich der Auswirkungen auf KMU sind alle Unternehmen und juristischen Personen in der Schweiz verpflichtet, ihre wirtschaftlichen Eigentümer dem Bundesregister für Transparenz offenzulegen. Es gibt jedoch vereinfachte Meldeverfahren für die meisten KMU, wie Ein-Personen-Unternehmen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Vereine und Stiftungen. Der anfängliche Meldeaufwand wird durchschnittlich auf etwa 20 Minuten pro Unternehmen geschätzt und nimmt in den folgenden Jahren ab.