Der Bundesrat der Schweiz hat Pläne zur Umsetzung der OECD/G20-Mindestbesteuerung für große multinationale Konzerne durch die Einführung einer Ergänzungssteuer vorgestellt.
Wird die Verfassungsabstimmung angenommen, kann der Bundesrat die Ergänzungsabgabe durch eine Verordnung vorübergehend einführen. Ziel von Bundesrat und Parlament ist es, durch die rechtzeitige Umsetzung der OECD/G20-Mindestbesteuerung von 15% für große multinationale Konzerne stabile Verhältnisse, Arbeitsplätze und Steuereinnahmen in der Schweiz zu sichern. Die vorgeschlagene Verfassungsänderung ermächtigt den Bundesrat, durch eine Verordnung eine Ergänzungssteuer zur Durchsetzung dieser Mindestbesteuerung einzuführen; innerhalb von sechs Jahren muss der Bundesrat dem Parlament ein Gesetz vorlegen, das die Verordnung ersetzt.
In der ersten Vernehmlassung zur Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV) wurde vorgeschlagen, die von der OECD/G20 entwickelten Musterbestimmungen zu übernehmen, um die Kompatibilität mit dem internationalen Regelwerk zu gewährleisten. Der Bundesrat hat nun die Vernehmlassung zu weiteren Bestimmungen der Verordnung eröffnet, insbesondere zur Klärung des Steuerverfahrens in der Schweiz.
Der Bundesrat beabsichtigt, für die Erhebung der Ergänzungsabgabe ein One-Stop-Shop-Konzept einzuführen, bei dem die wirtschaftlich bedeutendste Einheit einer Unternehmensgruppe die Steuer für alle Einheiten in der Schweiz in ihrem Kanton entrichtet. Der Kanton wird dann den Anteil der Steuereinnahmen an den Bund und andere Kantone, in denen sich weitere Geschäftseinheiten derselben Unternehmensgruppe befinden, verteilen.
Der Bundesrat wird den Stand der Umsetzung in anderen Ländern prüfen, bevor er endgültig entscheidet. Eine zeitgleiche Umsetzung der Mindestbesteuerung, insbesondere mit der EU, wird vom Bundesrat als wünschenswert erachtet, um zu verhindern, dass die Schweiz ihre Steuerbasis an andere Länder verliert.