Der Bundesrat hat beschlossen, die Zinssätze für ausstehende Covid-19-Kredite per 31. März 2023 zu erhöhen. Für Darlehen bis zu 500’000 CHF gilt neu ein Zinssatz von 1,5%, für Darlehen über 500’000 CHF ein solcher von 2%.
Dieser Beschluss trägt dem aktuellen Zinsumfeld Rechnung und steht im Einklang mit dem Covid19-Solidarbürgschaftsgesetz, das vorsieht, dass die Zinssätze für Covid-19-Darlehen jährlich angepasst werden müssen.
Die Anpassung bietet einen Anreiz zur raschen Rückzahlung der Darlehen, was dem ursprünglichen Zweck des Programms entspricht, pandemiebedingte Liquiditätsengpässe zu überbrücken und Kreditausfälle zu minimieren.
Other Features
COVID-19
credit
interest rate
liquidity
loan
Date Published: 2023-03-29
Regulatory Framework: Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz (Covid-19-SBüG)
Regulatory Type: information
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