Der BVI veröffentlicht seine Stellungnahme zum Entwurf der Photovoltaik-Strategie des BMWK und begrüßt die Maßnahmen für den beschleunigten Ausbau der Photovoltaik, insbesondere für Gewerbeimmobilien, die aus Sicht des BVI ein enormes Potential für dezentrale Stromerzeugung bieten.
Der BVI fordert, dass auch Spezial-Investmentfonds die Möglichkeit haben, Solaranlagen auf ihren Immobilien zu betreiben, da derzeit bürokratische Hemmnisse im Investmentsteuerrecht den Einsatz von PV-Anlagen faktisch verbieten.
Um dies zu ermöglichen, sollen gemäß dem BVI die Einnahmen aus der Stromlieferung für den Status des Spezial-Investmentfonds unschädlich sein und nicht durch willkürliche Prozentgrenzen bestimmt werden. Der BVI schlägt vor, den § 26 Nr. 7a Investmentsteuergesetz (InvStG) zu ändern, um die Teilhabe von Immobilienbesitzern an der Transformation zu ermöglichen und die Ausbauziele bei erneuerbaren Energien und E-Ladesäulen zu erreichen.